Die außerordentliche Generalversammlung wurde am 14. Februar 2024 aufgrund des schriftlichen Antrags auf eine außerordentliche Generalversammlung von ¼ der ERA-Vollmitglieder bezüglich einer Neuverabschiedung der ERA-Satzung online einberufen.
ERA wurde vom Finanzamt in Deutschland, Kassel, darüber informiert, dass einige Aussagen in unserer Verfassung nicht im Einklang mit den Regeln für die Gewährung des Status einer gemeinnützigen Organisation stehen. Sie haben eine Änderung vorgeschlagen, die ERA gemeinsam mit ihrem deutschen Steuerberater vorbereitet hat.
Der Vorschlag zur Vervollständigung der ERA-Verfassung bezog sich direkt auf die Verfassung in ihrer rechtsverbindlichen (deutschen) Fassung, wie sie dem deutschen Registergericht vorgelegt wurde. Diese Änderungen spiegelten sich entsprechend auch in den Übersetzungen in die anderen beiden Sprachen wider.
Das ERA-Büro erwartet, dass die Registrierung der genehmigten Verfassung innerhalb der folgenden Wochen aktualisiert wird. Das Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung sind hier erhältlich.